Das Gericht in Santa Catarina ordnete Chapecoense an, die Familie des Journalisten Giovane Klein zu entschädigen, der 2016 im Alter von 28 Jahren bei dem Flugzeugabsturz in Kolumbien ums Leben kam. In der Entscheidung wurde die Verantwortung des Clubs bei der Anmietung des LaMia-Fluges 2933 anerkannt, der in einer Tragödie mit 71 Opfern endete.
Das Urteil des 2. Zivilgerichts von Chapecó (SC) sah eine Entschädigung von 450.000 R$ für immateriellen Schaden vor. Giovanes Partner und Eltern, die als die drei Urheber der Klage registriert sind, sollten jeweils einen Betrag von 150.000 R$ erhalten.
Richter Giuseppe Battistotti Bellani erkannte die objektive und gesamtschuldnerische Haftung von Chapecoense an. In dem Urteil wird dargelegt, dass der Verein sich aus rein finanziellen Gründen fahrlässig für LaMia entschieden hat. Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass der mit der Fluggesellschaft geschlossene Vertrag eine Haftung des Auftragnehmers „für Schäden an Passagieren und Dritten“ vorsah.
„Das Verhalten des Angeklagten Chapecoense lässt auch eine schwere Schuld erkennen, weil er bei der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Vertragsunternehmens, der Flugpläne und der Betriebsbedingungen des Flugzeugs nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ“, heißt es in einem Auszug aus dem Urteil.
„LaMia wurde, wie aus den Unterlagen hervorgeht, aufgrund des niedrigsten angebotenen Preises ausgewählt, auch wenn sicherere und regulärere Optionen wie national und international anerkannte kommerzielle Fluggesellschaften in Betracht gezogen wurden. Eine solche Entscheidung zeigt Nachlässigkeit bei der Auswahl des Dienstleisters, insbesondere angesichts der Art der Aktivität und des damit verbundenen Risikos.“
Chapecoense versuchte, seiner Schadensersatzpflicht dadurch zu entgehen, dass es den Unfall Dritten zuschrieb. Der Club machte das ausschließliche Verschulden des Piloten und der Fluggesellschaft geltend und behauptete, der Journalist sei als unentgeltlicher Gast gereist, was ein Verbraucherverhältnis ausschließe. Die Argumente wurden vom Richter zurückgewiesen.
Anträge auf Rente und materiellen Schadensersatz wurden der Familie abgelehnt. Der Richter ging davon aus, dass die wirtschaftliche Abhängigkeit des Partners nicht nachgewiesen sei. Darüber hinaus legte der Kläger auch keine Nachweise über die zu erstattenden Aufwendungen, etwa psychologische Behandlungskosten, vor.
Andere Angeklagte wurden vom Verfahren ausgeschlossen. Zunächst wurde die Klage auch gegen LaMia und eine Versicherung eingereicht, doch die Familie zog diese Anträge im Laufe der Bearbeitung zurück. Somit blieb der Club Santa Catarina der einzige Beklagte.
Der Unfall
Der Flugzeugabsturz der LaMia ereignete sich am 29. November 2016 in Medellín und forderte 71 Todesopfer. Das Flugzeug des bolivianischen Unternehmens brachte Spieler, Manager und Journalisten zum Finale der Copa Sudamericana. Nur sechs Menschen überlebten: die damaligen Chape-Spieler Alan Ruschel, Jakson Follmann und Neto; Journalist Rafael Henzel und Crewmitglieder Erwin Tumiri und Ximena Suárez.
Kolumbianische Ermittlungen ergaben, dass Treibstoffmangel die Unfallursache war. Die letzte Kommunikation des Fluges mit dem Kontrollturm deutete auf einen Notfall aufgrund eines Trocken- und Stromausfalls hin. Nach Angaben der kolumbianischen Zivilluftfahrtbehörde wusste die Besatzung, dass das Flugzeug unregelmäßig flog.














