In Acre verliert eine Mutter, die ihre Tochter mehr als zehn Jahre lang nicht gesehen hat, die Macht in der Familie; verstehen

In Acre verliert eine Mutter, die ihre Tochter mehr als zehn Jahre lang nicht gesehen hat, die Macht in der Familie; verstehen

Das Gericht in Acre bestätigte den Verlust der familiären Macht einer Mutter in Bezug auf ihre Tochter im Teenageralter, nachdem es eine längere Verlassenheit und einen Mangel an emotionaler Bindung zwischen ihnen festgestellt hatte. Die Entscheidung wurde von der 2. Zivilkammer des Gerichtshofs des Bundesstaates Acre () getroffen.

Dem Prozess zufolge, der vor den Gerichten im Geheimen verhandelt wird, verbrachte die Mutter mehr als ein Jahrzehnt damit, keinen effektiven Kontakt zu ihrer Tochter aufrechtzuerhalten. Die Teenagerin wurde im Alter von drei Jahren in die Obhut Dritter gegeben und seither gab es seitens ihrer Mutter keine konkreten Anzeichen eines Interesses an einer Wiederaufnahme des Zusammenlebens.

Die von der Mutter eingelegte Berufung wurde vom Richter Júnior Alberto, dem Berichterstatter des Falles, geprüft. In der Berufung machte die Frau geltend, dass noch nicht alle Versuche zur Wiedereingliederung in die Familie ausgeschöpft worden seien und gab an, dass sie aufgrund sozialer Verletzlichkeit und psychosozialer Behinderung diskriminiert worden sei.

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Die Argumente wurden jedoch vom Gremium zurückgewiesen. In seiner Abstimmung betonte der Berichterstatter, dass die brasilianische Gesetzgebung den Entzug der Familienmacht nur aus Gründen der Armut verhindere, betonte jedoch, dass die dabei analysierte Situation eine anhaltende Vernachlässigung zeige.

Nach Angaben des Richters blieb die Mutter mehr als zehn Jahre lang ohne effektiven Kontakt zu ihrer Tochter und zeigte auch kein konkretes Interesse an der Wiederaufnahme des Zusammenlebens, was Verlassenheit und Nichteinhaltung der im Kinder- und Jugendgesetz (ECA) vorgesehenen Pflichten kennzeichnete.

Während des Prozesses wurde auch die Teenagerin angehört und erklärte, dass sie bei der Ersatzfamilie bleiben möchte, bei der sie derzeit lebt, eine Bindung, die laut Gerichtsurteil bereits gefestigt wurde.

Angesichts der vorgelegten Elemente stimmte der Berichterstatter dafür, das Urteil beizubehalten, das die Aufhebung der Familienmacht der Mutter festlegte, eine Vereinbarung, der die anderen Mitglieder der Kammer folgten.

In der Entscheidung betonte der Richter auch, dass das gesetzliche Verbot des Verlusts der Familienmacht aus ausschließlichen Gründen der Armut die Maßnahme nicht verhindert, wenn Verlassenheit, Fahrlässigkeit und mangelnde emotionale Bindung nachgewiesen werden.

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